Beitragsordnung
Unsere Jahresbeiträge
Zur Finanzierung des Vereins werden laut Beitragsordnung (Stand: 01.05.2022) zur Zeit folgende Jahresbeiträge erhoben:
Mitgliedschaft | Beitrag |
---|---|
Einzelperson ab 18 Jahre | 215,- € |
Ehegatte / Lebensgefährte | 175,- € |
Schüler / Studenten (ab 16 Jahre) | 110,- € |
1. Jgdl. / 1. Kind einer Familie | 95,- € |
2. Jgdl. / 2. Kind einer Familie | 80,- € |
3. Jgdl. / 3. Kind einer Familie | 60,- € |
1. Jgdl. / 1. Kind ohne Familienbeitrag | 105,- € |
2. Jgdl. / 2. Kind ohne Familienbeitrag | 95,- € |
3. Jgdl. / 3. Kind ohne Familienbeitrag | 80,- € |
passives Mitglied | 25,- € |
Die Beitragszahlung
Die Beitragszahlung erfolgt jährlich im Frühjahr ausschließlich via Bankeinzugsverfahren.
Arbeitseinsatz
Neben dem Mitgliedsbeitrag wird von jedem aktiven Mitglied ab 16 Jahren eine Instandhaltungsumlage von 40,00 € für die Tennisanlage erhoben, die zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht wird.
Bei aktiver Teilnahme an den im Frühjahr und Herbst anstehenden Herrichtungsarbeiten, in einem Umfang von mindestens vier Stunden, wird diese Umlage nicht erhoben bzw. erstattet.
Ihr Ansprechpartner Mitgliederverwaltung
Jürgen Tausch
Sudetenlandstraße 2
51688 Wipperfürth
Tel.: 0 22 67 - 25 99
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